BVL warnt: Lithium als Nahrungsergänzung ist in der EU verboten

Lithium steht in keiner chemischen Form auf der EU-Liste der erlaubten Mineralstoffe für Nahrungsergänzungsmittel. Schon ein moderat erhöhter Lithiumspiegel kann schwerwiegende Folgen haben.

Was passiert ist

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. August 2026 vor lithiumhaltigen Produkten gewarnt, die online als Nahrungsergänzungsmittel mit Versprechen wie „neuronale Gesundheit“, „mentale Klarheit“, „innere Ruhe“ oder „kraftvolle kognitive Präsenz“ verkauft werden. Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel, mit zugesetzten Lithiumverbindungen sind in der EU verboten, egal in welcher Form: Lithiumcarbonat, Lithiumorotat oder eine andere Verbindung. Schon eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im Körper kann laut BVL schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben; Lithium gehört deshalb nur unter ärztliche Aufsicht und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Stiftung Warentest griff die Warnung im September auf.

Was das für dich heißt

  • Die Regel ist einfach: In Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nur die Vitamine und Mineralstoffe aus den Anhängen der EU-Richtlinie stecken. Lithium gehört nicht dazu.
  • Ein „Lithium-Supplement“ ist deshalb entweder ein nicht zugelassenes Arzneimittel oder ein nicht sicheres Lebensmittel, egal wie niedrig dosiert und wie „natürlich“ beworben. Die Verbraucherzentrale nennt den Verkauf als Nahrungsergänzungsmittel eine Straftat.
  • Das Interesse kommt aus der Forschung zu Lithium und Demenz. Die steht noch am Anfang; Belege, dass frei verkäufliches Lithium vor irgendetwas schützt, gibt es nicht.
  • Wenn du Lithium verschrieben bekommst, nimm keine weiteren lithiumhaltigen Produkte und frag in der Apotheke nach Wechselwirkungen, bevor du ein Nahrungsergänzungsmittel beginnst.

Quellen

  1. BVL — Einnahme von Lithium nur unter ärztlicher Aufsicht, lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind verboten (Pressemitteilung vom 31.08.2026)
  2. Stiftung Warentest — Nahrungsergänzungsmittel mit Lithium, Vorsicht vor Vergiftungen (September 2026)
  3. Verbraucherzentrale — FAQ Lithiumorotat
  4. Richtlinie 2002/46/EG, Anhänge I und II (EUR-Lex)

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