Niederlande wollen Ashwagandha-Blätter in Präparaten verbieten

Präparate aus der Wurzel blieben mit Warnhinweis erlaubt. Der Entwurf liegt bis 7. Dezember 2026 in der EU-Stillhaltefrist und könnte Ende des Jahres gelten, mit sechs Monaten Übergangszeit.

Was passiert ist

Die Niederlande haben der EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zu Pflanzenzubereitungen und Nahrungsergänzungsmitteln offiziell gemeldet (NutraIngredients, 6. Oktober 2026). Der Entwurf würde:

  • Ashwagandha-Blätter (Withania somnifera) und daraus hergestellte Zubereitungen verbieten. Präparate aus der Wurzel blieben erlaubt, müssten aber davor warnen, sie in Schwangerschaft und Stillzeit oder bei Leber- oder Schilddrüsenproblemen zu nehmen;
  • Huperzia serrata und Huperzin A verbieten;
  • Traubensilberkerze (Cimicifuga racemosa) auf 40 mg pro Tag begrenzen;
  • Warnhinweise für Knoblauch, Grüntee, Traubensilberkerze, Kurkuma, Ginkgo, Johanniskraut, Mucuna pruriens, Amerikanischen Ginseng, Rotwurzel-Salbei, Mariendistel und Baldrian vorschreiben.

Kommission und Mitgliedstaaten können bis 7. Dezember 2026 Stellung nehmen. Verabschieden die Niederlande den Entwurf danach, könnte er Ende 2026 gelten, mit sechs Monaten Übergangszeit. Die Fassung von 2025 hätte Ashwagandha ganz verboten und bekam über 700 Stellungnahmen, die meisten dagegen.

Was das für dich heißt

  • In Deutschland ändert sich vorerst nichts. Das BfR sieht Ashwagandha aber schon länger kritisch: Es konnte keine sichere Tagesmenge ableiten und rät Schwangeren, Stillenden, Kindern und Menschen mit Lebererkrankungen ab.
  • Schau, welcher Pflanzenteil drin ist. KSM-66 ist ein reiner Wurzelextrakt, andere Markenextrakte kombinieren Wurzel und Blatt. Auf vielen Etiketten steht nur „Ashwagandha-Extrakt“. Unser Ashwagandha-Vergleich nennt den Pflanzenteil, wo das Etikett ihn angibt.
  • Dänemark ist weiterhin das einzige europäische Land mit einem vollständigen Verbot in Nahrungsergänzungsmitteln.

Nach dem 7. Dezember prüfen wir das Ergebnis und passen Ratgeber, Wirkstoffseite und Vergleich an.

Quellen

  1. NutraIngredients — Ashwagandha und Huperzia im niederländischen Entwurf (06.10.2026, englisch)
  2. SupplySide Supplement Journal — Ashwagandha-Regeln weltweit, FAQ (Stand 01.10.2026, englisch)
  3. BfR — Ashwagandha-(Schlafbeeren-)Präparate mit möglichen Gesundheitsrisiken (Mitteilung 039/2024)
  4. RIVM — Risikobewertung von Pflanzenzubereitungen mit Withania somnifera (2024, englisch)

Nur zur Information, keine medizinische Beratung. Keine Marke und kein Shop hat für diese Meldung bezahlt.

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