Was passiert ist
Das Berufungsgericht Brüssel fragte den Europäischen Gerichtshof, wie Anzeigen zu bewerten sind, die ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in Fachzeitschriften für Ärztinnen und Apotheker geschaltet hatte (Rechtssache C-721/24, Vista-Life Pharma). Ein Vitamin-D-Präparat wurde mit „stabilen Plasmaspiegeln“ und „besser täglich als als Bolus“ beworben, die Einnahme unter der Zunge als besser als das Schlucken dargestellt. Ein anderes Produkt hieß „die Lösung, um den Cholesterinspiegel in den Griff zu bekommen“, weil es Pflanzensterine enthält.
Im Urteil vom 17. September 2026 stellte der Gerichtshof fest:
- Angaben dazu, wie oft oder auf welchem Weg ein Präparat eingenommen wird, können gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Verordnung 1924/2006 sein, wenn sie diese Einnahme mit einem gesundheitlichen Vorteil verknüpfen. Rein praktische Hinweise sind es nicht.
- Eine Angabe zur Verringerung eines Krankheitsrisikos, etwa beim Cholesterin, braucht den Pflichthinweis, dass die Krankheit mehrere Risikofaktoren hat. Er muss nicht wörtlich aus der Verordnung stammen, aber klar verständlich sein. Steht er auf der Packung, muss die schriftliche Werbung ihn nicht wiederholen.
Das Brüsseler Gericht muss den Fall nun nach diesen Maßstäben entscheiden.
Was das für dich heißt
- Produktseiten sind voll von Sätzen wie „sublingual für maximale Aufnahme“, „liposomal, wird besser aufgenommen“ oder „tägliche Einnahme ist besser“. Versprechen sie einen gesundheitlichen Vorteil, fallen sie klar unter die Health-Claims-Regeln, die nur zugelassene Formulierungen erlauben.
- Das Urteil betrifft Werbung, nicht die Frage, welches Einnahmeschema besser ist. Das BfR rät von sehr hohen Vitamin-D-Einmaldosen im Abstand von Tagen oder Wochen ab und empfiehlt stattdessen eine niedrigere Tagesdosis. In unserem Vitamin-D3-K2-Vergleich nutzen wir das als Sicherheitskriterium, nicht als Health Claim.
Quellen
- MTR Legal — EuGH konkretisiert Health Claims bei Nahrungsergänzungsmitteln (Urteil vom 17.09.2026, C-721/24, englisch)
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (EUR-Lex)
- BfR — Hohe Einmaldosen Vitamin D in Abständen von Tagen oder Wochen (Stellungnahme 031/2025, englisch)
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