Das Wichtigste
- Eine gesundheitsbezogene Angabe ist in der EU nur erlaubt, wenn sie im EU-Register steht, den zugelassenen Wortlaut nutzt und das Produkt die Mindestmenge enthält.
- Bei Vitaminen und Mineralstoffen liegt die Mindestmenge meist bei 15 % des Nährstoffbezugswerts (NRV) pro Tagesdosis – zum Beispiel 56 mg Magnesium oder 0,75 µg Vitamin D.
- Pflanzen wie Ashwagandha, Kurkuma, Baldrian oder Rosenwurz haben keine zugelassenen Angaben: Ihre Claims sind seit Jahren „on hold“.
- Glucosamin für die Gelenke, Probiotika für die Verdauung und Kollagen für die Haut haben keine eigenen Angaben. Deshalb enthalten viele Produkte zusätzlich Vitamin C oder einen anderen Nährstoff, der eine hat.
Die kurze Antwort
Die meisten Packungen von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen in Europa nur wenig versprechen, und das in festen Worten. Vitamine und Mineralstoffe haben Dutzende zugelassene Angaben. Einige weitere Stoffe – Omega-3 DHA und EPA, Kreatin, Melatonin, Glucomannan – haben je eine oder zwei. Pflanzen und Extrakte (Ashwagandha, Kurkuma, Baldrian, Rosenwurz, Mariendistel) haben keine, ebenso wenig Glucosamin, Probiotika oder Kollagen für sich allein.
Verspricht eine Packung mehr als die Angaben in der Tabelle unten, geht sie über das hinaus, was das EU-Recht erlaubt.
So funktionieren die Regeln
- Das Register ist die Liste. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dürfen nur zugelassene und im EU-Register aufgeführte Angaben verwendet werden. Die meisten allgemeinen Angaben stehen in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012.
- Der Wortlaut ist festgelegt. Hersteller dürfen die Formulierung leicht anpassen, die Bedeutung muss aber gleich bleiben. Aus „trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ darf kein „nie wieder müde“ werden.
- Es gibt eine Mindestmenge. Bei Vitaminen und Mineralstoffen muss das Produkt mindestens eine „Quelle“ des Nährstoffs sein: 15 % des Nährstoffbezugswerts (NRV) pro Tagesdosis. Andere Stoffe haben eigene Bedingungen (3 g Kreatin, 1 mg Melatonin, 250 mg DHA).
- Keine Krankheitsbezüge. Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht behaupten, eine Krankheit zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen.
Die Tabelle: was jeder Stoff versprechen darf
Angaben zusammengefasst; der genaue Wortlaut steht im Register. Mindestmenge = Menge pro empfohlener Tagesdosis, ab der die Angaben verwendet werden dürfen.
| Stoff | Darf angeben, dass er beiträgt zu… | Mindestmenge pro Tagesdosis | Typische nicht zugelassene Werbeaussagen |
|---|---|---|---|
| Magnesium | Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung; Muskelfunktion; Nervensystem; psychische Funktion; Energiestoffwechsel; Knochen und Zähne; Elektrolytgleichgewicht | 56 mg (15 % von 375 mg) | Besser schlafen, weniger Angst, weniger Wadenkrämpfe, Migräne |
| Vitamin D | Immunsystem; Knochen; Zähne; Muskelfunktion; Aufnahme von Kalzium und Phosphor; normaler Kalziumspiegel im Blut | 0,75 µg (15 % von 5 µg) | Stimmung, Winterblues, Erkältungsschutz, Energie |
| Vitamin C | Immunsystem; Kollagenbildung für Haut, Knochen, Knorpel, Zahnfleisch, Zähne und Blutgefäße; Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung; Eisenaufnahme; Schutz der Zellen vor oxidativem Stress | 12 mg (15 % von 80 mg) | Erkältungen vorbeugen oder heilen |
| Zink | Immunsystem; Haut, Haare, Nägel und Knochen; kognitive Funktion; Fruchtbarkeit und Reproduktion; normaler Testosteronspiegel im Blut; Sehkraft | 1,5 mg (15 % von 10 mg) | „Testosteron-Booster“, Haarwachstum |
| Eisen | Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung; Bildung roter Blutkörperchen und von Hämoglobin; Sauerstofftransport; kognitive Funktion; Immunsystem | 2,1 mg (15 % von 14 mg) | Energie ohne Eisenmangel |
| Vitamin B12 | Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung; Energiestoffwechsel; Nervensystem; psychische Funktion; Bildung roter Blutkörperchen; Immunsystem | 0,375 µg (15 % von 2,5 µg) | „Energie-Kick“, Abnehmen |
| Vitamin B6 | Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung; Regulierung der Hormontätigkeit; Nervensystem; psychische Funktion; rote Blutkörperchen; Immunsystem | 0,21 mg (15 % von 1,4 mg) | PMS-Linderung, Stimmung |
| Folat / Folsäure | Wachstum des mütterlichen Gewebes in der Schwangerschaft; Blutbildung; psychische Funktion; Immunsystem; Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung | 30 µg (15 % von 200 µg) | — (plus eine Angabe zu Neuralrohrdefekten, siehe unten) |
| Kalzium | Knochen und Zähne; Muskelfunktion; Blutgerinnung; Signalübertragung zwischen Nervenzellen | 120 mg (15 % von 800 mg) | Osteoporose vorbeugen |
| Vitamin K | Normale Blutgerinnung; Erhaltung normaler Knochen | 11,25 µg (15 % von 75 µg) | Gefäßgesundheit, „lenkt das Kalzium“ |
| Selen | Immunsystem; Schilddrüsenfunktion; Haare und Nägel; Spermabildung; Schutz der Zellen vor oxidativem Stress | 8,25 µg (15 % von 55 µg) | Krebsvorbeugung |
| Jod | Schilddrüsenfunktion und Schilddrüsenhormone; kognitive Funktion; Nervensystem; Haut | 22,5 µg (15 % von 150 µg) | Abnehmen, Stoffwechsel „ankurbeln“ |
| Omega-3 DHA | Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion; Erhaltung normaler Sehkraft | 250 mg DHA | Bessere Konzentration, ADHS |
| Omega-3 EPA + DHA | Normale Herzfunktion | 250 mg EPA + DHA | Herzkrankheiten vorbeugen |
| Kreatin | Erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung | 3 g Kreatin | Muskelaufbau, Fettverbrennung, Gehirngesundheit |
| Kreatin (Erwachsene über 55) | Kann die Wirkung von Krafttraining auf die Muskelkraft verstärken | 3 g täglich plus Krafttraining ≥3-mal pro Woche | — |
| Melatonin | Verkürzung der Einschlafzeit; Linderung des subjektiven Jetlag-Gefühls | 1 mg kurz vor dem Schlafengehen (Schlaf); 0,5 mg an Reisetagen (Jetlag) | Tieferer Schlaf, Angst, Anti-Aging |
| Glucomannan | Gewichtsverlust im Rahmen einer kalorienreduzierten Ernährung | 3 g täglich in 3 Portionen à 1 g mit Wasser vor den Mahlzeiten | Abnehmen ohne Diät, Appetitzügler |
Die Listen bei Vitaminen und Mineralstoffen enthalten die wichtigsten Angaben, nicht alle; die Mindestmenge ist die „Quelle“-Schwelle, die die meisten Präparate nutzen. In Deutschland gilt das neben dem EU-Recht – die BfR-Höchstmengen sind eine eigene, zusätzliche Frage. Unsere Ratgeber zu Magnesium, Kreatin und Vitamin D zeigen, wie diese Angaben bei echten Produkten aussehen.
Stoffe ohne zugelassene Angaben
| Stoff | Warum es keine Angabe gibt |
|---|---|
| Ashwagandha, Kurkuma, Baldrian, Rosenwurz, Mariendistel, Ginseng und andere Pflanzen | Angaben für Pflanzen sind seit 2010 „on hold“ und wurden nie zugelassen |
| Glucosamin und Chondroitin | Gelenk-Angaben von der EFSA bewertet und abgelehnt |
| Probiotika | Alle bisher bewerteten Angaben für bestimmte Stämme wurden abgelehnt; in Deutschland und anderen Ländern gilt schon das Wort „probiotisch“ als gesundheitsbezogene Angabe |
| Kollagen | Keine eigene Angabe; Produkte stützen sich auf zugesetztes Vitamin C |
| Koffein in Nahrungsergänzungsmitteln | Keine Angabe für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen |
Deshalb enthalten so viele Kollagen-, Gelenk- und „Immun“-Produkte ein Vitamin oder einen Mineralstoff: Nur so ist eine legale Angabe auf der Packung möglich. Unser Ashwagandha-Ratgeber zeigt am Beispiel einer Pflanze ohne Angabe, wie Behörden inzwischen genauer hinschauen.
Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos
Wenige Angaben dürfen die Verringerung eines Risikofaktors für eine Krankheit nennen, unter strengen Bedingungen. Die bekannteste bei Nahrungsergänzungsmitteln betrifft Folsäure: Die zusätzliche Aufnahme erhöht den Folatstatus der Mutter, und ein niedriger Folatstatus ist ein Risikofaktor für Neuralrohrdefekte beim Fötus. Sie gilt für Produkte mit mindestens 400 µg Folsäure täglich, eingenommen ab mindestens einem Monat vor bis drei Monate nach der Empfängnis.
So nutzt du die Tabelle beim Einkauf
- Erst die Angabe, dann die Dosis lesen. „Trägt zur Verringerung von Müdigkeit bei“ auf einem Magnesiumprodukt gilt nur, wenn die Tagesdosis mindestens 56 mg Magnesium enthält.
- Die geliehene Angabe erkennen. Trägt ein Kollagen-, Ashwagandha- oder Kurkumaprodukt eine Angabe, prüfe, von welchem zugesetzten Vitamin oder Mineralstoff sie stammt.
- Alles andere ist Werbung. „Unterstützt den Schlaf“, „Detox“, „steigert das Testosteron“ oder „für gesunde Gelenke“ ohne passenden Nährstoff haben keine zugelassene Grundlage.
Häufige Fragen
Was ist eine gesundheitsbezogene Angabe (Health Claim)?
Jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder Inhaltsstoff und der Gesundheit nahelegt, etwa „trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dürfen Nahrungsergänzungsmittel nur EU-weit zugelassene Angaben verwenden.
Warum enthält ein Kollagenprodukt Vitamin C?
Kollagen selbst hat keine zugelassene Angabe. Vitamin C schon: Es trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion von Haut, Knorpel und Knochen bei. Mit genug Vitamin C darf das Produkt diese Angabe verwenden.
Darf ein Nahrungsergänzungsmittel behaupten, Krankheiten vorzubeugen?
Nein. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht behaupten, Krankheiten zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen. Es gibt wenige Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos unter strengen Bedingungen, etwa Folsäure und Neuralrohrdefekte, aber sie sind die Ausnahme.
Was bedeutet „on hold“ bei Pflanzen-Claims?
2010 hat die EU-Kommission die Bewertung der Angaben für Pflanzen und Pflanzenextrakte gestoppt; sie machen den Großteil der offenen Claims aus. Seitdem wurde keine davon zugelassen.
Wo kann ich eine Angabe selbst prüfen?
Im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Europäischen Kommission. Dort stehen zugelassene Angaben mit ihren Bedingungen und abgelehnte Angaben mit Begründung.
Quellen
- Europäische Kommission — EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
- Europäische Kommission — Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Überblick)
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 — Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/672 — Kreatin bei Erwachsenen über 55