Das Wichtigste
- Deutschland hat keine verbindlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Das BfR empfiehlt pro Tagesdosis zum Beispiel 20 µg Vitamin D, 0,9 mg Vitamin B6 und 6,5 mg Zink. Hersteller müssen sich nicht daran halten.
- Auch EU-weit gibt es noch keine Höchstmengen. Die EU-Kommission plant sie, nach ihrem eigenen Zeitplan aber frühestens 2028.
- Die Unterschiede in Europa sind groß: Bei Vitamin D reichen die Werte von 20 µg (Deutschland, Österreich) bis 100 µg (Irland, Vereinigtes Königreich).
- Dank gegenseitiger Anerkennung darf ein Produkt, das in einem EU-Land rechtmäßig verkauft wird, meist auch in anderen EU-Ländern verkauft werden, selbst wenn es dort über der Grenze liegt.
Die Lage in Deutschland
In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Das bestätigt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Es gibt nur Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie sind nicht rechtsverbindlich, die Lebensmittelüberwachung der Länder nutzt sie aber, wenn sie Produkte beurteilt.
Vor dem Verkauf genehmigt niemand ein Nahrungsergänzungsmittel. Hersteller müssen es vor dem ersten Inverkehrbringen beim BVL anzeigen, das BVL prüft und bewertet es aber nicht. Für die Sicherheit ist der Hersteller selbst verantwortlich. Laut den Marktchecks der Verbraucherzentralen halten sich nur wenige Hersteller an die BfR-Werte.
Die BfR-Empfehlungen im Überblick
Höchstmenge pro Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels für Personen ab 15 Jahren, verglichen mit dem Sicherheitswert der EFSA (tolerierbare Höchstmenge für die gesamte Aufnahme aus Ernährung und Präparaten).
| Nährstoff | BfR-Empfehlung pro Tagesdosis | EFSA-Sicherheitswert (Erwachsene) |
|---|---|---|
| Vitamin D | 20 µg | 100 µg |
| Vitamin B6 | 0,9 mg | 12 mg |
| Folsäure | 200 µg; 400 µg bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft | 1.000 µg |
| Vitamin A | möglichst keins, höchstens 200 µg | 3.000 µg |
| Vitamin C | 250 mg | kein Wert festgelegt |
| Vitamin B12 | 25 µg | kein Wert festgelegt |
| Magnesium | 250 mg, auf mindestens zwei Portionen verteilt | 250 mg (nur aus Präparaten und angereicherten Lebensmitteln) |
| Zink | 6,5 mg | 25 mg |
| Eisen | 6 mg | kein Wert; 40 mg gelten als sichere Aufnahme |
| Selen | 40 µg | 255 µg |
| Jod | 100 µg; 150 µg für Schwangere und Stillende | 600 µg |
| Calcium | 500 mg | 2.500 mg |
BfR-Werte nach der Übersicht der Verbraucherzentrale (Stand 19. August 2026); EFSA-Werte aus der EFSA-Übersicht von 2024.
Warum die BfR-Werte so niedrig sind: Das BfR geht vom EFSA-Sicherheitswert aus und zieht ab, was Jugendliche von 15 bis 17 Jahren mit sehr hoher Aufnahme schon über die Ernährung bekommen. Diese Gruppe gilt als besonders empfindlich. Was übrig bleibt, darf zusätzlich zur Ernährung aufgenommen werden. Für angereicherte Lebensmittel schlägt das BfR eigene Werte vor. Mehr zu Vitamin D findest du in Vitamin D im Winter, zu Magnesium in Welches Magnesium ist das beste?.
Warum die Grenzen von Land zu Land verschieden sind
Die EU hat 2002 festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln stecken dürfen und in welchen chemischen Formen. Sie hat auch angekündigt, gemeinsame Höchstmengen festzulegen. Dieser zweite Schritt fehlt bis heute, also füllt jedes Land die Lücke selbst.
Das Ergebnis sind drei Arten von Märkten:
- Gesetzlich verbindlich. Die Höchstmenge steht in einer Verordnung und gilt für jedes Produkt, das dort hergestellt oder angemeldet wird: Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande (nur Vitamine A, D und B6), Schweden (nur Vitamin D und Jod), Norwegen und die Schweiz.
- Amtliche Empfehlung. Eine Behörde veröffentlicht „sichere” Werte, die die Überwachung nutzt, die aber kein Gesetz sind: Deutschland (BfR), Österreich, Irland und das Vereinigte Königreich (NHS).
- Keine nationale Höchstmenge. Spanien und Finnland setzen keine allgemeinen Grenzen; die Behörden beurteilen jedes Produkt einzeln anhand der EFSA-Sicherheitswerte.
Kommen EU-weite Höchstmengen? Die EU-Kommission bereitet sie vor. Ihre Planung sieht die Annahme für das erste Quartal 2028 vor. Im Oktober 2026 erklärte sie jedoch, dass in diesem Jahr keine öffentliche Konsultation mehr geplant ist, und nannte keinen neuen Zeitplan. Danach dürften lange Übergangsfristen folgen. Bis dahin gelten die nationalen Regeln.
Höchstmenge pro Tagesdosis, Land für Land
Höchstmenge pro empfohlener Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels für Erwachsene. „—” heißt: keine nationale Höchstmenge.
Die Werte gelten pro empfohlener Tagesdosis eines Präparats für Erwachsene; mehrere Länder haben niedrigere Grenzen für Kinder und Jugendliche. In der EU darf ein Produkt, das in einem Land legal verkauft wird, meist auch in einem anderen verkauft werden, selbst wenn es dort über der Grenze liegt (gegenseitige Anerkennung).
Werte am 15. Oktober 2026 mit den nationalen Quellen und dem Vergleich der Verbraucherzentrale (September 2025) abgeglichen, britische Werte am 30. Oktober 2026 mit dem NHS. Mehrere Länder haben eigene, niedrigere Grenzen für Kinder und Jugendliche.
Melatonin
| Land | Status | Was die Regel sagt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Spanien | Nahrungsergänzungunter 2 mg/Tag | Nahrungsergänzungsmittel unter 2 mg pro Tag; ab 2 mg gilt Melatonin als Arzneimittel (Kriterium der AEMPS). Deshalb enthalten so viele spanische Produkte 1,9 bis 1,99 mg. | Basque Government — Use of melatonin in food supplements (AESAN/AEMPS criterion) |
| Frankreich | Nahrungsergänzungunter 2 mg/Tag | Nahrungsergänzungsmittel dürfen weniger als 2 mg pro Tag liefern; höhere Dosen sind Arzneimittel. Die ANSES rät Schwangeren, Stillenden, Kindern, Jugendlichen und Menschen mit bestimmten Erkrankungen von solchen Präparaten ab. | Ordre national des pharmaciens — ANSES advice on melatonin supplements (French) |
| Italien | Nahrungsergänzungmax. 1 mg/Tag | Nahrungsergänzungsmittel dürfen höchstens 1 mg pro Tag liefern (Gesundheitsministerium, Juni 2013; zuvor 5 mg). Darüber gilt Melatonin als Arzneimittel. | Altroconsumo — Melatonina (Italian) NutraIngredients — Italy cuts maximum melatonin levels from 5 mg to 1 mg (2013) |
| Portugal | Nahrungsergänzungmax. 1 mg/Tag | Die Lebensmittelbehörde DGAV akzeptiert Meldungen nur bis 1 mg pro Tag und nicht für Kinder (Stellungnahme von 2016 zur Abgrenzung zwischen Arzneimittel und NEM). | DGAV — Opinion on melatonin in food supplements, July 2016 (Portuguese) |
| Belgien | Nahrungsergänzungunter 0,3 mg | Die Arzneimittelbehörde (FAGG/AFMPS) stuft orale Produkte ab 0,3 mg als Arzneimittel ein, Produkte, die im Mund aufgenommen werden (Sprays, Schmelztabletten), schon ab 0,2 mg. Deshalb enthalten belgische Präparate rund 0,29 mg. | Habraken H et al. Melatonine bij kinderen met slapeloosheid? Tijdschrift voor Jeugdgezondheidszorg, 2022 (Dutch) Luxembourg Ministry of Health — Answer to parliamentary question 3172 on melatonin, 2017 (French) |
| Niederlande | Nahrungsergänzungunter 0,3 mg/Tag | Nahrungsergänzungsmittel nur unter 0,3 mg pro Tag und ohne jede gesundheitsbezogene Angabe; ab 0,3 mg ist es ein zulassungspflichtiges Arzneimittel (IGJ und NVWA). | Dutch government — Answers to parliamentary questions on melatonin, 2019–2020 no. 297 (Dutch) IGJ and NVWA — Letter on stepped-up supervision of melatonin products (Dutch) |
| Deutschland | Umstrittenkeine Höchstmenge | Keine gesetzliche Höchstmenge. Die Bundesinstitute sehen Melatonin seit 1996 als Arzneimittel, entscheiden müssen aber die Länder, und Gerichte haben unterschiedlich geurteilt; NEM mit 0,5–1,5 mg pro Tag sind weit verbreitet. Melatonin-Arzneimittel sind verschreibungspflichtig. | BfR — Melatonin-containing food supplements: possible health risks (Opinion 038/2024, German) Verbraucherzentrale NRW — Melatonin zum Einschlafen (German) PTA heute — Wie viel Melatonin in NEM ist erlaubt? (2022, German) |
| Dänemark | Nur Arzneimittel | Melatonin-Produkte sind Arzneimittel und verschreibungspflichtig. Ein anderswo als NEM verkauftes Produkt gilt beim Versand nach Dänemark in der Regel als Arzneimittel; Arzneimittel von außerhalb der EU/des EWR dürfen nicht empfangen werden. | Danish Medicines Agency — Are you considering buying melatonin online? |
| Schweden | Nur Arzneimittel | Ein Arzneimittel (verschreibungspflichtig, teils rezeptfrei). Der Verkauf als NEM ist illegal; die Arzneimittelbehörde hat mehrere solche Produkte verboten. | Läkemedelsverket — Risk that melatonin is used too lightly (press release, 24 March 2025, Swedish) |
| Irland | Nur Arzneimittel | Verschreibungspflichtiges Arzneimittel, in Lebensmitteln nicht zugelassen. Die Lebensmittelbehörde FSAI ruft Präparate damit zurück (zuletzt im Mai 2026). | FSAI — Medicinal product (melatonin) not permitted in food: Jelly Pills supplements (alert 2026.29, 29 May 2026) |
| Vereinigtes Königreich | Nur Arzneimittel | Verschreibungspflichtiges Arzneimittel: Laut MHRA ist jedes Produkt mit Melatonin ein Arzneimittel, Melatonin-NEM sind im Vereinigten Königreich daher illegal. | MHRA — Parents advised to stop using a brand of kids' magnesium gummies containing undeclared melatonin (18 August 2025) |
| Schweiz | Nur Arzneimittel | Nur als verschreibungspflichtiges Arzneimittel; der Verkauf als Lebensmittel oder NEM ist verboten. Swissmedic warnt vor privaten Importen (Warnung vom 27. November 2023). | Swissmedic — Warning about imports of melatonin and DHEA by private individuals (27 November 2023) |
| EU-Ebene | EU-weit | Keine EU-weite Höchstmenge: Jedes Land regelt selbst. Zwei zugelassene Angaben: schneller einschlafen (1 mg kurz vor dem Schlafengehen) und Jetlag (mindestens 0,5 mg). Ein in einem EU-Land rechtmäßiges Produkt darf oft auch in anderen verkauft werden (gegenseitige Anerkennung). | European Commission — EU Register of nutrition and health claims |
Nationale Regeln ändern sich. Prüfe Datum und Quelle, bevor du dich auf eine Zeile verlässt.
Die Rechtslage in Deutschland im Detail: Melatonin: Dosierung, Wirkung und Rechtslage.
Die größten Unterschiede in Zahlen
- Vitamin D: Eine Tablette mit 4.000 IE (100 µg), die in Irland oder im Vereinigten Königreich legal verkauft wird, enthält das Fünffache der deutschen und österreichischen Empfehlung und liegt über den verbindlichen Grenzen in Belgien, den Niederlanden, Italien, Frankreich, Schweden, Norwegen und der Schweiz.
- Zink: Die Schweiz erlaubt 5,3 mg pro Tag und das BfR empfiehlt 6,5 mg, während Irland und das Vereinigte Königreich mit 25 mg rechnen. Eine übliche 25-mg-Tablette enthält fast das Vierfache der BfR-Empfehlung.
- Vitamin B6: Die BfR-Empfehlung von 0,9 mg steht neben 10 mg im Vereinigten Königreich und 25 mg in Irland. Der irische Wert stammt aus der Zeit, bevor die EFSA 2023 ihren Sicherheitswert für B6 von 25 auf 12 mg gesenkt hat.
- Magnesium: Belgien und Italien erlauben 450 mg, fast das Doppelte der 250 mg, die die EFSA für Magnesium aus Präparaten ansetzt. Der EFSA-Wert soll Durchfall vermeiden, keine schweren Schäden.
Warum ein Produkt über der Grenze legal sein kann
Das wissen die wenigsten Käufer: In der EU gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, heute geregelt durch die Verordnung (EU) 2019/515). Ist ein Produkt in einem Mitgliedstaat rechtmäßig auf dem Markt, darf ein anderer Mitgliedstaat es nicht einfach verbieten, nur weil seine eigenen Regeln anders sind.
In der Praxis:
- Eine Marke meldet in Belgien ein Vitamin-D-Präparat mit 75 µg an, das dort erlaubt ist.
- Sie verkauft dasselbe Produkt in Italien, wo die verbindliche Grenze bei 50 µg liegt.
- Die italienische Behörde kann es nur mit einer begründeten Entscheidung für genau dieses Produkt stoppen, die ein echtes Gesundheitsrisiko belegt. Seit 2020 kann sich der Verkäufer dabei auf eine „Erklärung über die gegenseitige Anerkennung” nach der Verordnung 2019/515 stützen.
Und in Deutschland? Hier spielt das eine kleinere Rolle, weil die BfR-Werte ohnehin nicht verbindlich sind: Auch deutsche Hersteller dürfen darüber liegen. Die Überwachungsbehörden der Länder können nur im Einzelfall einschreiten, etwa wenn sie ein Produkt für nicht sicher halten oder als Arzneimittel einstufen.
Der Europäische Gerichtshof hat im Fall Noria Distribution (C-672/15, 2017) bestätigt, dass Länder eigene Höchstmengen festlegen dürfen, solange es keine EU-Werte gibt. Diese müssen aber auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung beruhen, nicht auf pauschaler Vorsicht.
Außerhalb der EU sieht es anders aus:
- Norwegen wendet denselben Grundsatz über das EWR-Abkommen an.
- Schweden hat ein eigenes Ventil: Ein Unternehmen kann eine Ausnahme von den Grenzen für Vitamin D (80 µg) und Jod (200 µg) beantragen, wenn es zeigt, dass die höhere Dosis sicher ist.
- Die Schweiz erkennt EU-konforme Produkte nach ihrem „Cassis-de-Dijon-Prinzip” an, Lebensmittel brauchen dafür aber vorher eine Bewilligung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
- Großbritannien: Seit dem Brexit gibt es keine gegenseitige Anerkennung mit der EU. Nordirland wendet weiter das EU-Lebensmittelrecht an.
Was das für dich heißt: Die Dosis auf dem Etikett zeigt, was dort erlaubt war, wo das Produkt zuerst auf den Markt kam, nicht unbedingt, was in Deutschland als sicher gilt. Produkte von außerhalb der EU, etwa US-Marken auf Marktplätzen, genießen keinen Schutz durch die gegenseitige Anerkennung.
Wofür die Nährstoffe gut sind – und was zu viel bewirken kann
Die Wirkungen beschränken sich auf das, was die zugelassenen EU-Angaben erlauben (siehe zugelassene Health Claims). Das ist keine medizinische Beratung. Sprich vor hohen Dosen mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder in der Apotheke, vor allem wenn du Medikamente nimmst, schwanger bist oder es um Kinder geht.
Vitamin D
- Wirkung: trägt zur normalen Aufnahme von Calcium und Phosphor bei, zur Erhaltung normaler Knochen, Zähne und Muskelfunktion und zu einer normalen Funktion des Immunsystems.
- Zu viel: reichert sich im Körperfett an und kann den Calciumspiegel im Blut erhöhen (Hyperkalzämie), was Nieren und Herz schaden kann. Das Risiko kommt von hoch dosierten Präparaten, nicht von Sonne oder Essen.
Vitamin B6
- Wirkung: trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel, einer normalen Funktion des Nervensystems und zur Verringerung von Müdigkeit bei.
- Zu viel: Eine hohe Aufnahme über lange Zeit wird mit Nervenschäden (Kribbeln und Taubheit in Händen und Füßen) in Verbindung gebracht. Deshalb hat die EFSA ihren Sicherheitswert 2023 auf 12 mg halbiert. Achte auf B6 in Magnesium- und „Schlaf”-Kombinationen.
Folsäure
- Wirkung: trägt zur normalen Blutbildung und zum Wachstum des mütterlichen Gewebes in der Schwangerschaft bei; 400 µg pro Tag vor und in der frühen Schwangerschaft senken das Risiko für Neuralrohrdefekte.
- Zu viel: Hohe Mengen können einen Vitamin-B12-Mangel verdecken, sodass Nervenschäden unbemerkt fortschreiten.
Magnesium
- Wirkung: trägt zu einer normalen Muskel- und Nervenfunktion, zum Energiestoffwechsel, zum Elektrolytgleichgewicht und zur Verringerung von Müdigkeit bei.
- Zu viel: Magnesium aus Präparaten wirkt über etwa 250 mg vor allem abführend (Durchfall, Krämpfe). Wer eine Nierenerkrankung hat, sollte es nur nach ärztlicher Rücksprache nehmen.
Zink
- Wirkung: trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems, zur Fruchtbarkeit, zur Erhaltung von Haut, Haaren und Nägeln und zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress bei.
- Zu viel: Eine hohe Aufnahme über lange Zeit hemmt die Aufnahme von Kupfer und kann zu Blutarmut und weniger weißen Blutkörperchen führen. Mehr in Zink und Vitamin C bei Erkältung.
Selen
- Wirkung: trägt zu einer normalen Schilddrüsenfunktion, einer normalen Funktion des Immunsystems, zur Erhaltung von Haaren und Nägeln und zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress bei.
- Zu viel: Erste Anzeichen sind Haarausfall und brüchige Nägel. Schon zwei, drei Paranüsse am Tag liefern viel Selen.
Jod
- Wirkung: trägt zu einer normalen Produktion von Schilddrüsenhormonen und zu einer normalen kognitiven Funktion bei.
- Zu viel: kann eine Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse auslösen, vor allem bei Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen. Kelp- und Algenpräparate können sehr viel Jod enthalten.
So liest du ein Etikett
- Schau auf die Menge pro Tagesdosis, nicht pro Tablette oder pro 100 g.
- Vergleiche sie mit der BfR-Empfehlung oben und mit dem EFSA-Sicherheitswert.
- Zähle denselben Nährstoff aus allen Produkten zusammen: Ein Multivitamin, eine Vitamin-D-Tablette und angereicherte Milch können die Aufnahme verdoppeln.
- Liegt ein Produkt über dem EFSA-Sicherheitswert, sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, auch wenn der Verkauf legal ist.
Mehr dazu in Etikett von Nahrungsergänzung lesen. Produkte mit Magnesium, Vitamin D und Zink vergleichen wir auf den Seiten zu Magnesium, Vitamin D und Zink.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine medizinische Beratung. Grenzwerte ändern sich; wir prüfen die Quellen dieses Artikels alle sechs Monate.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland gesetzliche Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel?
Nein. Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es nur die Empfehlungen des BfR. Sie sind nicht rechtsverbindlich, die Lebensmittelüberwachung nutzt sie aber bei der Beurteilung von Produkten. Laut den Marktchecks der Verbraucherzentralen halten sich nur wenige Hersteller daran.
Prüft eine Behörde Nahrungsergänzungsmittel vor dem Verkauf?
Nein. Hersteller müssen ein Produkt vor dem ersten Verkauf beim BVL anzeigen, doch das BVL prüft, bewertet oder genehmigt es nicht. Für die Sicherheit ist der Hersteller verantwortlich; die Länder kontrollieren danach mit Stichproben.
Warum sind die BfR-Werte so niedrig?
Das BfR geht vom EFSA-Sicherheitswert aus und zieht ab, was Jugendliche von 15 bis 17 Jahren mit sehr hoher Aufnahme schon über die Ernährung bekommen. Diese Gruppe gilt als besonders empfindlich. Was übrig bleibt, darf zusätzlich zur Ernährung aufgenommen werden.
Wann kommen EU-weite Höchstmengen?
Die EU-Kommission nennt in ihrer Planung die Annahme für das erste Quartal 2028. Im Oktober 2026 erklärte sie, dass in diesem Jahr keine öffentliche Konsultation mehr geplant ist, und nannte keinen neuen Zeitplan.
Gelten die Grenzen auch für Produkte, die ich online im Ausland kaufe?
Produkte aus einem anderen EU-Land folgen den Regeln des Landes, in dem sie rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden. Produkte von außerhalb der EU, etwa aus den USA, haben diesen Schutz nicht und dürfen hier unter Umständen gar nicht verkauft werden.
Quellen
- BVL — Nahrungsergänzungsmittel (Anzeige nach § 5 NemV, keine Zulassung, BfR-Empfehlungen)
- Verbraucherzentrale — Mikronährstoffe: Ab wann ist es zu viel? (BfR-Höchstmengen, Stand 19.08.2026)
- Verbraucherzentrale — Wann gibt es endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe? (Stand 01.07.2026)
- BfR — Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe (Februar 2024)
- DIE PTA IN DER APOTHEKE — Wie das BfR Höchstmengen ableitet
- EFSA — Übersicht der tolerierbaren Höchstmengen (2024, englisch)
- HBW Insight — Kommission plant 2026 keine Konsultation zu EU-Höchstmengen (22.10.2026, englisch)
- NHS — Vitamins and minerals (Höchstwerte für Großbritannien, englisch)
- Ministero della Salute — Apporti giornalieri di vitamine e minerali ammessi negli integratori (2021)
- Lovdata — Forskrift om kosttilskudd (Norwegen), Vedlegg 1
- Schweiz — VNem, Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel, Anhang 1
- Österreich — Empfehlung zu Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen (2016)
- Livsmedelsverket — Föreskrifter om kosttillskott (Schweden, TRIS 2022/0395/S)
- Niederlande — Warenwetregeling vrijstelling voedingssupplementen (TRIS 2017/0546/NL)
- AESAN — Complementos alimenticios (Spanien)
- AEMPS — Rückruf eines Präparats mit 3 mg Melatonin (ab 2 mg Arzneimittel)
- Vanhee et al., Molecules 2025 — Melatonin-Regulierung in Europa (Tabelle 1)
- Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren